Österreich
Terms and Conditions
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung aller Leistungen der HOB Sportstätten GmbH (Hall of Ball). Mit der Buchung einer Leistung akzeptieren Sie diese AGB in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der HOB Sportstätten GmbH (nachfolgend „Hall of Ball" oder „Betreiber"), Nagergasse 3 Top 5, 8073 Feldkirchen bei Graz, und dem Kunden (nachfolgend „Nutzer") über die Nutzung der Indoor-Kunstrasenhalle im Freizeitzentrum Schwarzlsee – Daviscup Halle, Premstätten bei Graz.
Diese AGB gelten für alle Leistungen des Betreibers, insbesondere:
• Hallenvermietung (Vollfeld, Halbfeld, Viertelfeld, Sechstelfeld, Neuntelfeld)
• Sportveranstaltungen (Fußball, American Football, Rugby, Lacrosse, Frisbee u.a.)
• Bubble Soccer
• Fußballgeburtstage und Kindergeburtstage
• Firmenevents und Teambuilding
• Turniere und Wettkämpfe
• Sportcamps (Schulcamps, Vereinscamps, Elite Camps)
• Trainingslager
• Zusatzleistungen (Videoanalyse, Vorbereitung/Scouting, Livestreaming)
Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Betreiber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Buchung und Vertragsschluss
Buchungen können vorgenommen werden:
• Online über das Buchungsportal bookinghob.soccerflexbox.at
• Telefonisch unter 0800 880 841 (kostenlos, Mo–So 08:00–23:00 Uhr)
• Per E-Mail an mail@hallofball.eu
• Persönlich vor Ort
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder elektronischen Buchungsbestätigung durch den Betreiber zustande. Eine Buchungsanfrage stellt noch kein verbindliches Angebot dar. Der Betreiber ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Minderjährige unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
§ 3 Preise, Zahlung und Mehrwertsteuer
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer (USt), sofern nicht anders angegeben. Die jeweils gültigen Preise sind im Buchungssystem oder auf Anfrage erhältlich.
Zahlungsmodalitäten:
• Hallenvermietung: Zahlung gemäß den im Buchungssystem angegebenen Konditionen (Vorkasse oder vor Ort)
• Events und Veranstaltungen: 30 % Anzahlung bei Buchungsbestätigung, Restbetrag spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
• Sportcamps und Trainingslager: 50 % Anzahlung bei Buchungsbestätigung, Restbetrag spätestens 30 Tage vor Campbeginn
• Bubble Soccer und Kindergeburtstage: Vollständige Zahlung bei Buchungsbestätigung oder vor Ort
Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu verlangen. Alle Preise können sich aufgrund von Saisonzeiten, Feiertagen oder besonderen Veranstaltungen ändern.
§ 4 Stornobedingungen und Rücktritt
Der Nutzer kann von einer Buchung unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
Hallenvermietung (Einzelbuchungen):
• Bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfreie Stornierung
• 24–48 Stunden vor dem Termin: 50 % des Buchungspreises
• Weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100 % des Buchungspreises
Events, Firmenevents, Turniere:
• Bis 30 Tage vor dem Termin: kostenfreie Stornierung (Anzahlung wird zurückerstattet)
• 14–30 Tage vor dem Termin: 30 % des Gesamtpreises
• 7–14 Tage vor dem Termin: 50 % des Gesamtpreises
• Weniger als 7 Tage vor dem Termin: 80 % des Gesamtpreises
• Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises
Sportcamps und Trainingslager:
• Bis 60 Tage vor Campbeginn: kostenfreie Stornierung (Anzahlung wird zurückerstattet)
• 30–60 Tage vor Campbeginn: 30 % des Gesamtpreises
• 14–30 Tage vor Campbeginn: 50 % des Gesamtpreises
• Weniger als 14 Tage vor Campbeginn: 80 % des Gesamtpreises
Stornierungen sind schriftlich (per E-Mail an mail@hallofball.eu) vorzunehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung beim Betreiber.
Der Betreiber ist berechtigt, bei höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien) eine Buchung ohne Stornierungsgebühren aufzulösen. In diesem Fall wird der Buchungspreis vollständig zurückerstattet oder ein Ersatztermin angeboten.
§ 5 Nutzungsregeln und Hallenvermietung
Die gemietete Hallenfläche darf ausschließlich für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Folgende Regelungen gelten für alle Nutzer:
Erlaubte Nutzung:
• Sportliche Aktivitäten auf dem Kunstrasen (Fußball, American Football, Rugby, Lacrosse, Frisbee, Bubble Soccer u.a.)
• Veranstaltungen gemäß Buchungsvereinbarung
• Nutzung der Umkleideräume und sanitären Anlagen
Nicht erlaubt:
• Schuhe mit Metallstollen oder scharfen Sohlen (nur Kunstrasen-Nocken oder Hallenschuhe)
• Mitbringen von Speisen und Getränken in die Spielfläche (ausgenommen Trinkflaschen)
• Alkohol auf der Spielfläche (nur in den dafür vorgesehenen Bereichen)
• Rauchen in der gesamten Halle und auf dem Gelände
• Mitbringen von Tieren (ausgenommen Assistenztiere)
• Nutzung von Pyrotechnik, Feuerwerkskörpern oder offenen Flammen
• Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Toren, Banden oder dem Kunstrasen
• Unbefugtes Betreten von Technik- und Lagerbereichen
Kapazitäten und Feldgrößen:
• Vollfeld (90×65m): bis zu 22 Spieler + Zuschauer
• Halbfeld (45×65m): bis zu 14 Spieler
• Viertelfeld: bis zu 10 Spieler
• Sechstelfeld: bis zu 8 Spieler
• Neuntelfeld: bis zu 6 Spieler
Überbuchungen oder Überschreitungen der vereinbarten Nutzungsdauer sind nicht gestattet. Der Betreiber ist berechtigt, bei Verstößen die Nutzung sofort zu beenden.
§ 6 Bubble Soccer
Für die Nutzung von Bubble Soccer-Ausrüstung gelten folgende besondere Bedingungen:
Teilnahmevoraussetzungen:
• Mindestalter: 8 Jahre (Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen)
• Mindestkörpergröße: 1,20 m
• Maximales Körpergewicht: 120 kg
• Personen mit Herzerkrankungen, Rücken- oder Nackenproblemen, Epilepsie oder anderen relevanten gesundheitlichen Einschränkungen dürfen nicht teilnehmen
• Schwangere Personen dürfen nicht teilnehmen
Ausrüstung und Sicherheit:
• Die Bubble Soccer-Ausrüstung wird vom Betreiber gestellt und vor jeder Nutzung geprüft
• Teilnehmer müssen die Sicherheitseinweisung des Personals befolgen
• Sportkleidung und flache Sportschuhe sind Pflicht
• Schmuck, Uhren und andere harte Gegenstände müssen vor der Nutzung abgelegt werden
Haftung: Die Nutzung von Bubble Soccer erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.
§ 7 Fußballgeburtstage und Kindergeburtstage
Für Kindergeburtstage und Fußballgeburtstage gelten folgende Bedingungen:
Leistungsumfang:
• Nutzung der gebuchten Hallenfläche für die vereinbarte Dauer
• Betreuung durch geschultes Personal des Betreibers
• Nutzung der Umkleideräume
• Optional: Catering-Arrangements nach Absprache
Teilnehmerzahl:
• Die Mindest- und Höchstteilnehmerzahl ist bei der Buchung anzugeben
• Änderungen der Teilnehmerzahl sind spätestens 48 Stunden vor dem Termin mitzuteilen
• Bei wesentlicher Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl ohne rechtzeitige Mitteilung behält sich der Betreiber vor, den vereinbarten Preis zu berechnen
Aufsichtspflicht:
• Für Kinder unter 14 Jahren ist die Anwesenheit mindestens eines volljährigen Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten Aufsichtsperson Pflicht
• Der Betreiber übernimmt keine Aufsichtspflicht für die Teilnehmer
§ 8 Firmenevents und Teambuilding
Für Firmenevents, Teambuilding-Veranstaltungen und Tagungen gelten folgende Bedingungen:
Leistungsumfang:
• Nutzung der vereinbarten Hallenfläche und Räumlichkeiten
• Auf Wunsch: Moderation, Sportprogramm, Catering-Koordination (gegen Aufpreis)
• Technische Ausstattung (Beschallung, Beamer) nach Verfügbarkeit und Absprache
Veranstaltungsplanung:
• Detaillierter Veranstaltungsplan ist spätestens 14 Tage vor dem Termin einzureichen
• Externe Dienstleister (Catering, Technik, Dekoration) sind vorab mit dem Betreiber abzustimmen
• Auf- und Abbauzeiten sind in der Buchung zu berücksichtigen und gesondert zu buchen
Sicherheit:
• Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen ist ein Sicherheitskonzept vorzulegen
• Der Betreiber behält sich das Recht vor, bei Sicherheitsbedenken Auflagen zu erteilen oder die Veranstaltung abzulehnen
§ 9 Turniere und Wettkämpfe
Für die Ausrichtung von Turnieren und Wettkämpfen gelten folgende Bedingungen:
Genehmigung und Planung:
• Turniere ab 50 Teilnehmern bedürfen einer gesonderten Genehmigung des Betreibers
• Ein detaillierter Turnierplan (Spielmodus, Zeitplan, Schiedsrichter) ist spätestens 21 Tage vor dem Turnier einzureichen
• Internationale Turniere oder Turniere mit Medienberichterstattung sind gesondert zu vereinbaren
Infrastruktur:
• Der Betreiber stellt Tore, Bälle und Grundausstattung gemäß Vereinbarung
• Anzeigetafeln, Lautsprecheranlage und Scoreboard sind nach Verfügbarkeit nutzbar
• Catering und Gastronomie sind mit dem Betreiber abzustimmen
Schiedsrichter und Regelwerk:
• Das anzuwendende Regelwerk ist bei der Buchung anzugeben
• Schiedsrichter können gegen Aufpreis vom Betreiber gestellt werden
§ 10 Sportcamps (Schulcamps, Vereinscamps, Elite Camps)
Für Sportcamps gelten folgende besondere Bedingungen:
Camparten und Dauer:
• Schulcamps: 1–5 Tage, für Schulklassen und Schulgruppen
• Vereinscamps: 1–5 Tage, für Sportvereine und Mannschaften
• Elite Camps: 1–10 Tage, für leistungsorientierte Sportler und Profiteams
Anmeldung und Teilnahme:
• Anmeldung mindestens 30 Tage vor Campbeginn erforderlich
• Gesundheitszeugnis und Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) sind vorzulegen
• Teilnehmer müssen sportlich geeignet und gesund sein
• Der Betreiber behält sich vor, Teilnehmer aus medizinischen oder sicherheitstechnischen Gründen auszuschließen
Betreuung:
• Qualifizierte Trainer und Betreuer gemäß Campkonzept
• Verhältnis Betreuer zu Teilnehmer: mindestens 1:15 (Schulcamps), 1:12 (Vereinscamps), 1:8 (Elite Camps)
• Notfallkontakt und medizinische Grundversorgung vor Ort
Unterkunft und Verpflegung:
• Unterkunft und Verpflegung sind nicht im Standardpreis enthalten, können aber gegen Aufpreis organisiert werden
§ 11 Trainingslager
Für Trainingslager gelten folgende Bedingungen:
Leistungsumfang:
• Nutzung der Halle für Training gemäß vereinbartem Zeitplan
• Zugang zu Umkleideräumen, Duschen und Nebenräumen
• Auf Wunsch: Videoanalyse, Taktikbesprechungsräume, Ernährungsberatung (gegen Aufpreis)
Planung und Koordination:
• Trainingsplan ist spätestens 14 Tage vor Beginn einzureichen
• Externe Trainer und Betreuer sind vorab anzumelden
• Medizinisches Personal und Physiotherapeuten können auf Anfrage vermittelt werden
Mindestbuchungsdauer:
• Trainingslager: mindestens 2 Tage
• Mindestgruppe: 10 Personen
§ 12 Zusatzleistungen (Videoanalyse, Vorbereitung/Scouting, Livestreaming)
Für Zusatzleistungen gelten folgende Bedingungen:
Videoanalyse:
• Aufnahme und Analyse von Trainingseinheiten oder Spielen
• Ergebnisse werden digital bereitgestellt
• Datenschutz: Aufnahmen werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung aller gefilmten Personen erstellt
• Aufbewahrung der Aufnahmen: maximal 30 Tage nach Bereitstellung, danach Löschung
Vorbereitung und Scouting:
• Individuelle Trainings- und Vorbereitungsprogramme
• Scouting-Berichte und Spieleranalysen
• Alle erstellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Zustimmung weitergegeben werden
Livestreaming:
• Technische Voraussetzungen sind vorab zu klären
• Streaming-Rechte und Einwilligungen der gezeigten Personen liegen in der Verantwortung des Nutzers
• Der Betreiber übernimmt keine Haftung für technische Ausfälle bei der Übertragung
§ 13 Haftung und Haftungsausschluss
Der Betreiber haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Betreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen für:
• Schäden durch unsachgemäße Nutzung der Einrichtungen
• Schäden durch Nichtbeachtung der Hallenordnung oder dieser AGB
• Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen und Wertsachen
• Schäden durch höhere Gewalt
Nutzung auf eigene Gefahr:
• Die Nutzung der Halle und aller Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers
• Sportliche Aktivitäten sind mit einem inhärenten Verletzungsrisiko verbunden
• Der Betreiber empfiehlt den Abschluss einer privaten Unfallversicherung
Schadensersatzpflicht des Nutzers:
• Der Nutzer haftet für alle Schäden, die er oder seine Begleitung an Einrichtungen, Geräten oder dem Kunstrasen verursacht
• Schäden sind unverzüglich dem Personal zu melden
§ 14 Hausordnung und Hallenordnung
Es gilt die Hallenordnung der Hall of Ball (abrufbar auf dieser Website und vor Ort). Anweisungen des Personals sind unverzüglich Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen die Hallenordnung oder diese AGB ist der Betreiber berechtigt, den Aufenthalt ohne Rückerstattung des Buchungspreises zu beenden und Hausverbot zu erteilen.
§ 15 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit der Buchung stimmt der Nutzer der Verarbeitung seiner Daten zur Vertragsabwicklung zu. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter /datenschutz.
§ 16 Änderungen der AGB
Der Betreiber behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht. Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
§ 17 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Graz, Österreich. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand gemäß § 14 KSchG.
EU-Streitschlichtung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: April 2026







