Hallenordnung
Die Hallenordnung gilt für alle Besucher, Nutzer und Veranstalter der Hall of Ball – Daviscup Halle im Freizeitzentrum Schwarzlsee, Premstätten. Mit dem Betreten der Halle akzeptieren Sie diese Hallenordnung in vollem Umfang. Verstöße können zum sofortigen Ausschluss ohne Rückerstattung führen.
Zutritt und Registrierung
- Alle Besucher müssen sich vor dem Betreten der Halle beim Personal registrieren oder eine gültige Buchungsbestätigung vorweisen.
- Minderjährige unter 14 Jahren dürfen die Halle nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten.
- Der Zutritt zur Halle ist nur während der gebuchten Zeiten gestattet.
- Unbefugtes Betreten von Technik-, Lager- und Personalräumen ist strengstens untersagt.
- Anweisungen des Hallenpersonals sind unverzüglich und ohne Widerspruch zu befolgen.
Kleidung und Ausrüstung
- Auf dem Kunstrasen sind ausschließlich Kunstrasen-Nocken (Turf-Schuhe) oder Hallenschuhe erlaubt.
- Schuhe mit Metallstollen, Spikes oder scharfen Sohlen sind verboten – sie beschädigen den Kunstrasen.
- Straßenschuhe sind auf der Spielfläche nicht gestattet.
- Sportkleidung ist Pflicht; Jeans, Gürtel mit Metallschnallen und ähnliche Kleidung sind auf der Spielfläche nicht erlaubt.
- Schmuck, Uhren, Ringe und andere harte Gegenstände müssen vor dem Betreten der Spielfläche abgelegt werden.
- Brillen müssen mit einem Sportband gesichert sein oder durch Kontaktlinsen ersetzt werden.
Verbote auf der Spielfläche
- Rauchen und E-Zigaretten sind in der gesamten Halle und auf dem gesamten Gelände verboten.
- Alkohol ist auf der Spielfläche verboten; der Konsum ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Gastronomie) gestattet.
- Das Mitbringen von Speisen auf die Spielfläche ist nicht erlaubt (Ausnahme: verschlossene Trinkflaschen).
- Kaugummi ist auf der Spielfläche verboten.
- Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Rauchbomben und offene Flammen sind strengstens verboten.
- Tiere sind in der Halle nicht gestattet (Ausnahme: zertifizierte Assistenztiere).
- Drohnen und Fluggeräte dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Betreibers betrieben werden.
Sicherheit und Verhalten
- Rücksichtsvolles und faires Verhalten gegenüber anderen Nutzern ist Pflicht.
- Gewalt, Beleidigungen, rassistische oder diskriminierende Äußerungen führen zum sofortigen Hausverbot.
- Gefährliche Spielweisen, die andere Nutzer verletzen könnten, sind zu unterlassen.
- Bei Verletzungen ist sofort das Hallenpersonal zu verständigen. Der Erste-Hilfe-Kasten befindet sich beim Eingang.
- Notruf: 112 (Feuerwehr/Rettung) oder 133 (Polizei). Defibrillator befindet sich beim Eingang.
- Fluchtwege und Notausgänge sind stets freizuhalten.
- Im Brandfall: Halle sofort verlassen, Sammelplatz auf dem Parkplatz.
- Beschädigungen an Einrichtungen, Toren, Banden oder dem Kunstrasen sind sofort dem Personal zu melden.
Zeiten und Nutzungsdauer
- Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag 08:00–23:00 Uhr.
- Die gebuchte Spielzeit beginnt und endet pünktlich. Verspätungen verkürzen die Spielzeit, nicht die Abrechnungszeit.
- Auf- und Abbau von Ausrüstung ist innerhalb der gebuchten Zeit zu erledigen.
- Überschreitungen der gebuchten Zeit werden zum regulären Tarif in Rechnung gestellt, sofern die Halle nicht anderweitig belegt ist.
- Die Halle ist nach der Nutzung in ordentlichem Zustand zu hinterlassen (Bälle einsammeln, Tore zurückstellen).
Umkleideräume und Sanitäranlagen
- Umkleideräume und Duschen sind pfleglich zu behandeln.
- Wertgegenstände sollten nicht unbeaufsichtigt in den Umkleideräumen gelassen werden. Der Betreiber haftet nicht für Diebstahl.
- Schließfächer stehen gegen Pfand zur Verfügung.
- Die Umkleideräume sind nach der Nutzung sauber zu hinterlassen.
- Essen und Trinken in den Umkleideräumen ist nicht gestattet.
Brandschutz und Notfallverhalten
- Feuerlöscher befinden sich an den gekennzeichneten Stellen in der Halle.
- Notausgänge sind mit grünen Schildern gekennzeichnet und dürfen nicht blockiert werden.
- Im Brandfall: Ruhe bewahren, Halle sofort verlassen, Feuerwehr rufen (112), Sammelplatz auf dem Parkplatz.
- Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Sprinkler, Rauchmelder) dürfen nicht manipuliert werden.
Konsequenzen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diese Hallenordnung ist das Hallenpersonal berechtigt:
- Die betreffende Person sofort aus der Halle zu verweisen (ohne Rückerstattung des Buchungspreises)
- Ein temporäres oder dauerhaftes Hausverbot auszusprechen
- Bei Sachschäden Schadensersatz zu fordern
- Bei strafbaren Handlungen die Polizei zu verständigen
Fragen zur Hallenordnung?
Bei Fragen zur Hallenordnung wenden Sie sich an unser Personal vor Ort oder kontaktieren Sie uns:
Stand: April 2026







